Episode 39:Dürfen die Sektkorken knallen? Die Kur- und Heilbäder nicht nur in Hessen sehen seit Dezember des Vorjahres der lange ersehnten Rückkehr der Kur entgegen. Das kann für diese Orte, Kliniken, Handel und Gastronomie nach Corona mehr sein, als nur ein Silberstreif am Horizont. Was genau ist geschehen: Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in den Heilbädern und Kurorten werden wahrscheinlich zum Sommer 2021 Pflichtleistungen der Krankenkassen. Darüber und über die sich dadurch eröffnenden flächendeckenden Chancen für Kur und Touristik in deutschen Landen unterhalte ich mich mit der HHV-Geschäftsführerin Almut Boller. Im zweiten Teil dieser Doppelfolge (erscheint einen Tag später) spreche ich mit dem DEHOGA-(Main-Kinzig-)Chef Dieter Adt über die „Tourismuspolitischen Gedanken“, die das Ziel verfolgen, den Tourismus zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und Lebensqualität zu sichern. Viel Spaß und gute Unterhaltung – über Feedback würde ich mich freuen.

Zum Thema: Ein Silberstreif am Horizont in coronagetrübten Zeiten für die Heilbäder und Kurorte in Hessen ist das Gesetz zur Weiter-entwicklung der Gesundheitsversorgung. Denn das im Dezember 2020 im Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, dass die ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von Ermessens- in Pflichtleistungen der Krankenkassen umgewandelt werden. Damit erfüllt sich eine Forderung des Deutschen Heilbäderverbandes, die der Branchenverband gemeinsam mit den Heilbäderverbänden der Bundesländer formuliert hat.

„Diese Gesetzesänderung ist eine herausragende Chance für die Heilbäder und Kurorte in ganz Deutschland“, freut sich der Vorsitzende des Hessischen Heilbäderverbandes, Bürgermeister Michael Köhler, Bad Zwesten, über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. „Damit können die vielgestaltigen Angebote der prädikatisierten Orte endlich wieder ihre volle Wirkkraft entfalten.“

Gesundheit ist des Menschen höchstes Gut,“ macht dazu die Geschäftsführerin des Hessischen Heilbäderverbandes, Almut Boller deutlich. „Die Heilbäder und Kurorte in Hessen bieten mit ihren kurspezifischen Einrichtungen beste Voraussetzungen für ambulante und stationäre Vorsorgemaßnahmen. Damit können sie zu einem langen und unbeschwerten Leben der Gäste und besonders auch der Bürgerinnen und Bürger beitragen.


Gerade die Heilbäder und Kurorte in Hessen sind, wenn voraussichtlich im Sommer 2021 das Gesetz in Kraft tritt, für die neue Entwicklung sehr gut aufgestellt. Denn sie haben sich bereits inhaltlich und strategisch neu ausgerichtet. Kern des Richtungswechsels ist die Marke DIE KUR, die der Hessische Heilbäderverband neu begründet hat und die zukünftig noch stärker im Markt platziert wird. Der tradierte Begriff „Kur“ wird inhaltlich modern ausgestaltet, in den Kurorten authentisch erlebbar und zeitgemäß präsentiert. Wichtige Bestandteile der Angebote sind die natürlichen Heilmittel und die staatlich anerkannte Qualität, die im Prädikat „Heilbad“ oder „Kurort“ sichtbar wird.“

Bilder: Hessischer Heilbäderverband HHV und Privatarchiv Ziegler/Eisentraud Bad Orb

Shownotes:
https://www.hessische-heilbaeder.de/